Der Lohnsteuerhilfeverein in Flamersheim

Info und Termine unter    02255 9590441



Mitgliedschaft

Als anerkannter Lohnsteuerhilfeverein erbringen wir für unsere Mitglieder Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes.

Dabei haben unsere Mitglieder durch Zahlung ihres Mitgliedsbeitrages Anspruch auf ganzjährige Betreuung und Vertretung in Steuersachen. Weitere Kosten fallen nicht an. Zum Beispiel erstellen wir im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft die Einkommensteuererklärung, errechnen Ihnen den voraussichtlichen Erstattungsbetrag und prüfen auch den vom Finanzamt produzierten Steuerbescheid. Sollte es notwendig sein, legen wir gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch ein und führen das Einspruchsverfahren bis zum Abschluss. Außerdem genießen unsere Mitglieder Rechtsschutz für Verfahren vor dem Finanzgericht,

Unsere Lohnsteuerhilfe-Beratungsstelle in Euskirchen - Flamersheim stellt Sie als Mitglied in den Mittelpunkt und freut sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Wir freuen uns, wenn wir Sie als neues Mitglied begrüßen dürfen. Sie haben die Möglichkeit sich direkt in unserer Beratungsstelle in Euskirchen - Flamersheim nach vorheriger Terminvereinbarung beraten zu lassen. Wenn Ihnen hierfür die Zeit fehlt, können Sie auch von unserer modernen Online-Lohnsteuerberatung profitieren und alles wird per Telefon und E-Mail erledigt, Es gibt noch einen dritten Weg: Sie übersenden uns Ihre Unterlagen einfach per Post. Hier genügen in der Regel Kopien, so dass keine wichtigen Unterlagen verloren gehen, Sie entscheiden, wie Sie von uns beraten werden möchten!

Wie ist der Ablauf einer Beratung?

Zunächst werden Sie Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein. Anschließend führen wir ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihnen. Anhand der dort gewonnenen Informationen und unter Berücksichtigung Ihrer Unterlagen können wir Ihre individuelle steuerliche Situation analysieren und Ihre Einkommensteuererklärung unter Ausnutzung aller für Sie relevanten Steuersparmöglichkeiten bestmöglich erstellen. Wir teilen Ihnen den voraussichtlichen Erstattungsbetrag mit und übersenden die Steuererklärung elektronisch an das für Sie zuständige Finanzamt. Sobald der Steuerbescheid uns erreicht, prüfen wir diesen umgehend und leiten den Bescheid an Sie weiter. Sollte es erforderlich sein, legen wir gegen den Steuerbescheid Einspruch ein und führen das Einspruchsverfahren.

LST Plus | Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Beratungsstelle Euskirchen - Flamersheim
Im Mühlenacker 29
53881 Euskirchen

Termine nach Vereinbarung

Kontaktieren Sie mich:
Tel.: 02255 / 9590441
E-Mail: andreas.bergen(at)lohnsteuerplus.de

Ihr Weg zur Beratungsstelle Flamersheim:


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* Wir beraten Mitglieder nach § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes.

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